Variante 1
Die Gesellschaft bleibt (mit möglicher Sitzverlegung) in Deutschland. Hier wird der neue Geschäftsführer prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Erfordernissen umfassend entsprechen zu können. Dazu gehört u.a. die Erteilung einer Vollmacht an den ausgeschiedenen Geschäftsführer, damit dieser unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht noch Restarbeiten durchführen kann, die Rückführung von Leasingfahrzeugen, die Rückgabe von Gegenständen, die mit Rechten Dritter behaftet sind, die Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Finanzamt, Klärung von Außenständen, Rücksprache mit Rechtsanwälten, ob Prozesse fortgesetzt werden sollen und vieles mehr.
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